• Fehlende Betriebskostenabrechnung
  • Fahrverbot! Was nun?
  • Das Arbeitszeugnis
  • Online-Scheidung
  • Arbeitsvertrag gründlich prüfen
  • Armutszeugnis - was hat es damit auf sich?
  • Wann sind Mieterhöhungen erlaubt?
  • Der Haushaltsführungsschaden
  • Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Die Fahrerschutzversicherung - weitgehend unbekannt
  • Fußball-WM am Arbeitsplatz
  • Ansprüche bei Flugverspätung
  • Gefälschtes Arbeitszeugnis kein Kavaliersdelikt

Fehlende Betriebskostenabrechnung

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 14.01.2018

Alle Jahre wieder wird mit Spannung von vielen Mietern die Betriebskostenabrechnung erwartet. Entscheidend ist, ob im Ergebnis eine Nachzahlung oder Rückerstattung erfolgen soll.

Gesetzlich ist geregelt, dass über die Vorauszahlung der Betriebskosten jährlich abzurechnen ist. Der Abrechnungszeitraum braucht aber nicht notwendigerweise dem Kalenderjahr entsprechen. Er darf maximal ein Jahr betragen und ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende dieses Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Versäumt der Vermieter diese Frist, ist eine Nachforderung von Betriebskosten in der Regel ausgeschlossen. Hat der Vermieter innerhalb der Frist eine Nebenkostenabrechnung erteilt, so ist er an diese nach Fristablauf gebunden und kann weder eine höhere Nachforderung durch eine neue Abrechnung fordern, noch ein zuvor berechnetes Guthaben des Mieters kürzen. Es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten und kann dies auch nachweisen.

Was aber ist, wenn der Vermieter gar keine Betriebskostenabrechnung erstellt? Nach Ablauf der 12-monatigen Abrechnungsfrist kann und sollte der Mieter grundsätzlich die Erstellung der Betriebskostenabrechnung verlangen. Denn es kann durchaus sein, dass man bei relativ hohen Betriebskostenvorauszahlungen oder Änderung der Lebensgewohnheiten am Ende des Jahres Geld zurückbekommt.

Wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Betriebskostenabrechnung erstellt, besteht für den Mieter die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Abrechnung der Betriebskosten auf dem Klageweg geltend zu machen. Zum anderen steht dem Mieter nach Fristablauf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu. Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Rechnungslegung des Mieters beträgt drei Jahre.

 


Fahrverbot! Was nun?

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 28.01.2018

Bei groben Pflichtverstößen im Straßenverkehr droht neben einem Bußgeld nicht selten ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Dies trifft nicht wenige Fahrer härter als die Geldbuße. So kann sogar die Kündigung durch den Arbeitgeber drohen, wenn Voraussetzung der Erwerbstätigkeit das Vorhandensein des Führerscheines ist.

Von enormer Wichtigkeit ist es, die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid nicht zu versäumen. Diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Sodann ist es ratsam, Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt zu beantragen. Nur so kann überprüft werden, ob Verfahrens- oder Messfehler vorliegen und das Bußgeldverfahren eingestellt werden kann.

Aber auch, wenn der Bußgeldbehörde kein Fehler unterlaufen ist, gibt es Möglichkeiten, das Fahrverbot zu umgehen. Zum einen kann auch der sorgfältigste Fahrer einmal kurzzeitig abgelenkt sein. In solchen Fällen kann eine Ausnahme vom Fahrverbot gewährt werden. Von einem sogenannten Augenblicksversagen spricht man bei einem nur kurzfristigen Versagen des Betroffenen im Sinne einer lediglich momentanen Unaufmerksamkeit. Dieser Fehler darf jedoch nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen, etwa durch Ablenkung wegen Telefonierens. Ein Augenblicksversagen wird in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, wenn ein Vorschriftszeichen übersehen wurde oder nur schwer zu erkennen war. Bei Rotlichtverstößen kommt ein Augenblicksversagen vor allem auch beim sogenannten Mitzieheffekt (eine Abbiegerspur hat bereits grün) oder bei Frühstarterfällen in Frage.

Zum anderen kann ein Arbeitnehmer, der zwingend auf den Führerschein angewiesen ist, in gravierenden Fällen eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldbuße erreichen oder das Fahrverbot auf bestimmte Kraftfahrzeugarten (z.B. das Motorrad) beschränken lassen.

Da die Anforderungen an eine erfolgreiche Begründung der Verteidigung hoch sind, sollte auf jeden Fall frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung.


Das Arbeitszeugnis

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 11.02.2018

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, dieses muss er beim Arbeitgeber ausdrücklich verlangen. Im Berufsausbildungsverhältnis entsteht der Anspruch mit Beendigung der Ausbildung. Bereits während des Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis begehrt werden, wenn ein triftiger Grund oder ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. bevorstehende Kündigung, Versetzung, neuer Vorgesetzter).

Das Zeugnis bedarf der Schriftform und ist auf Geschäftspapier zu erstellen. Es hat Angaben zur Person des Arbeitnehmers, das Ausstelldatum und die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers bzw. dessen rechtmäßig Beauftragten zu enthalten. Inhaltlich ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis zu unterscheiden, wobei der Arbeitnehmer die Art des Zeugnisses wählen kann.

In einem einfachen Zeugnis bescheinigt der Arbeitgeber lediglich die Art und die Dauer der Beschäftigung. Die Aufgaben, die Verantwortung und Kompetenzen des Arbeitnehmers müssen genau umschrieben werden, besondere Funktionen (z.B. Prokura) sind zu erwähnen.

Das qualifizierte Zeugnis beinhaltet zusätzlich Angaben über Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Die Beurteilung der Leistung beinhaltet die Leistungsbereitschaft (Motivation), die Arbeitsbefähigung (fachliches Können, Berufserfahrung), die Arbeitsweise (Sorgfalt und Zuverlässigkeit) und den Arbeitserfolg (Erreichen von Zielen, Qualität).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistungen wahrheitsgemäß und ebenso wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten. Nicht erwähnt werden darf eine Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit oder der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers. Die Beurteilung der Führung betrifft das Sozialverhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Dritten. Üblicherweise enthält das Zeugnis eine Schlussfloskel, sog. Dankes- und Bedauernsformel. Einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer nicht.

Ist das Zeugnis erteilt, sollte jeder Arbeitnehmer rasch prüfen, ob das Zeugnis in Ordnung ist. Denn die Arbeitsgerichte sehen in der Regel einen Anspruch auf Berichtigung bereits vier bis fünf Monate nach Zeugniserteilung als verwirkt an.

 


Online-Scheidung: Was hat es damit auf sich?

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 25.02.2018

Einkaufen im Internet, Online-Banking, vieles lässt sich schnell und bequem vom heimischen PC aus erledigen. Man kann sich jetzt sogar online scheiden lassen – das suggeriert jedenfalls der immer häufiger auftretende Begriff „Online-Scheidung“.
Wer denkt, auf diese Weise können Zeit, Geld und Nerven erspart werden - vielleicht müsse man auch gar nicht mehr zu einem Gerichtstermin - der irrt.

Der Unterschied zwischen der „Online-Scheidung“ und der herkömmlichen Scheidung besteht lediglich darin, dass die Korrespondenz mit dem Anwalt überwiegend über das Internet abgewickelt wird. Begonnen wird damit, dass der Scheidungswillige seine persönlichen Daten in einem Formular an den Anwalt übermittelt, der anhand dieser Daten den Scheidungsantrag fertigt. Erspart wird auf diese Weise nur ein persönlicher Gesprächstermin mit dem Anwalt. Denn auch bei einer „Online-Scheidung“ findet letztlich ein Scheidungstermin vor dem zuständigen Gericht statt, an dem beide Ehegatten erscheinen müssen.
Hinsichtlich der Kosten muss sich auch der „Online-Anwalt“ an das anwaltliche Gebührenrecht halten. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Vergütung ist nicht erlaubt, so dass die Rechnung für die „Online-Scheidung“ letztlich identisch mit der Rechnung für eine „normale“ Scheidung ist.

Der ersparte Besprechungstermin beim Anwalt wiegt jedoch die drohenden Nachteile nicht auf: Verzichtet wird so auf eine persönliche und einzelfallbezogene Beratung, es fehlt auch an der vertrauensvollen Beziehung zum eigenen Anwalt. Gerade in Ehe- und Familienangelegenheiten sind Folgesachen zu bedenken, die vielen nicht bekannt sind. Der eine oder andere anwaltliche Rat, der sich aus einem persönlichen Gespräch ergibt, entfällt.
In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, sich bei den Scheidungsvorbereitungen auf ein digitales Minimum an Beratung und Beistand einzulassen.


Arbeitsvertrag gründlich prüfen

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 11.03.2018

Die Freude ist groß, Sie haben den Job und stehen vor Vertragsabschluss.
Bei Arbeitsverträgen handelt es sich um eine spezielle Sorte von Dienstverträgen nach §§ 611 ff. BGB. In diesen werden die Pflichten und Rechte in einem Arbeitsverhältnis festgelegt. Sie bilden die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unbefristete Arbeitsverträge können grundsätzlich formfrei, d.h. durch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, aber auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. tatsächliche Arbeitsaufnahme) abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Punkte der Absprache auszuhändigen. Diese Pflicht dient der Dokumentation und Beweiserleichterung, dass ein Vertrag und zu welchen Bedingungen dieser zustande gekommen ist. Insbesondere obliegt es dem Arbeitgeber anzugeben, ob auf das Arbeitsverhältnis Tarifnormen Anwendung finden. Auf die Wirksamkeit des Vertrages hat eine Verletzung der Nachweispflicht keinen Einfluss.

Bei der inhaltlichen Gestaltung des Einzelarbeitsvertrages besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, allerdings nur in den Grenzen des geltenden Rechts. Das bedeutet, werden im Arbeitsvertrag Bestimmungen aus Gesetzen, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen verletzt, kann der Arbeitsvertrag, bzw. die betreffende Klausel nichtig sein. Erfüllen Vertragsklauseln nicht die gesetzlichen Mindeststandards, sind sie unwirksam, auch wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wurden. Es gilt generell der Vorrang des höherrangigen Rechts, soweit nicht für den Arbeitnehmer die speziellere Regelung günstiger ist und zum Tragen kommt.

Prinzipiell sollten in dem Arbeitsvertrag alle Punkte geregelt werden, die während aber auch bei Ende des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können. Inwiefern Klauseln des Arbeitsvertrages für den Arbeitnehmer tragbar sind, muss jeder individuell entscheiden. Sie sollten deshalb darum bitten, den Arbeitsvertrag in aller Ruhe prüfen zu dürfen, um sich ggf. auch Informationen zu Unklarheiten einholen zu können.

 


Armutszeugnis - was hat es damit auf sich?

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 25.03.2018

Jemandem oder sich selbst „ein Armutszeugnis ausstellen“ ist in unserem Sprachgebrauch eine Redensart, die das Unvermögen oder die Unfähigkeit einer Person oder einer Sache bescheinigen soll. Es drückt etwa die Enttäuschung darüber aus, dass man mehr erwartet hätte.

Ursprünglich wurde der Begriff „Armutszeugnis“ im Rechtswesen gebraucht. Bis zum Jahr 1980 gab es in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) Bestimmungen zum Armenrecht. Das Armenrecht ermöglichte bei Nachweis der Bedürftigkeit das vorläufig kostenlose Führen eines Zivilprozesses. Hierfür war dem Gericht eine amtliche Bescheinigung - das „Armutszeugnis“ - vorzulegen. In diesem Zeugnis wurde bescheinigt, dass die betreffende Person außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts, Prozesskosten zu bestreiten.

Auch heute ist es möglich, anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn die eigenen finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Rechtsstreites nicht ausreichen. Die Bestimmungen zum Armenrecht wurden durch das Recht der Prozesskostenhilfe (oder im Familienrecht auch Verfahrenskostenhilfe genannt) ersetzt.

Erforderlich ist ein Antrag bei dem zuständigen Gericht. In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt sein und der Prozess muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Dem Antrag sind außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung muss ein bestimmter Vordruck benutzt werden.
Diesen erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht, Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt und auch direkt zum Herunterladen unter www.kanzlei-falkensee.de in der Rubrik „Kosten“.


Wann sind Mieterhöhungen erlaubt?

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 08.04.2018

Viele Mietverträge laufen über Jahre, und der Vermieter möchte den Mietzins anpassen, weil sich die Mieten im Laufe der Zeit am Wohnort ändern oder er die Wohnung modernisieren lässt.

Bei freifinanzierten Wohnungen darf der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Nach dem Gesetz hat der Vermieter dafür verschiedene Begründungsmittel zur Auswahl. Er kann sich entweder auf einen Mietspiegel berufen oder auf ein Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen, in denen mindestens schon so viel gezahlt werden muss, wie mit der Erhöhung gefordert. Der Vermieter kann sich auch auf die Auskunft einer Mietdatenbank stützen, soweit sie von der Gemeinde selbst bzw. von Mieterverein und Hauseigentümerverein gemeinsam geführt wird.

Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich und darf frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erfolgen. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent; in vielen Städten und Gemeinden dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen (Kappungsgrenze). Die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete setzt die Zustimmung des Mieters voraus. Der Mieter kann innerhalb der „Überlegungsfrist“ (innerhalb des Monats, in dem er die Mieterhöhung erhält und in den beiden darauf folgenden Monaten) abklären, ob die Mieterhöhung zulässig ist und ob er dieser zustimmt oder nicht. Ist der Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen oder eine Festmiete vereinbart wurde.
Unabhängig von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter unter bestimmten Umständen die Miete erhöhen, wenn er Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt hat.
Bei preisgebundenem Wohnraum richten sich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung nach den Vorschriften des Wohnungsbindungs- und Wohnraumförderungsgesetzes. Bei der Anmietung von Gewerberaum ist eine Mieterhöhung nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

 


Der Haushaltsführungsschaden - eine häufig vergessene Schadensposition

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 22.04.2018

Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte gegen den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Was vielfach unbekannt ist: Auch die eigenen Rechtsanwaltskosten müssen von der Gegenseite erstattet werden.

Haftpflichtversicherer bieten häufig schnelle und unproblematische Hilfe bei der Schadensregulierung an. Dadurch soll erreicht werden soll, dass der Geschädigte selbst keinen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche betraut, der häufig weit höhere Schadensersatzleistungen durchsetzt, als die von der Versicherung zugestandenen.
Dazu zählt neben Fragen zur Höhe von Schmerzensgeldansprüchen nach unfallbedingter Verletzung insbesondere die Regulierung des HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADENS.

Ist ein nach einem Unfall Verletzter nicht in der Lage, zeitweise oder dauerhaft seinen Haushalt zu führen oder die von ihm vor dem Unfall übernommenen Haushaltstätigkeiten zu erbringen, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich seines Haushaltsführungsschadens in Geld zu. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, wie sich der Geschädigte über die Schwierigkeiten hinweghilft. Auch wenn keine Hilfskraft beschäftigt werden muss, weil Angehörige oder Freunde unentgeltlich einspringen, hat er gleichwohl diesen Anspruch gegen den Schädiger.
Die Rechtsprechung begründet den Geldanspruch damit, dass die Führung des Haushalts eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft darstellt und so einen Geldwert hat.

Der Geldanspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens kann berechnet werden, indem festgestellt wird, wie viel Stunden pro Woche vor dem Unfall für Haushaltstätigkeiten aufgewendet wurden. Anschließend ist zu prüfen, wie lange und in welchem Umfang der Haushalt nicht erledigt werden konnte. Die Anzahl der Stunden unerledigter Hausarbeit wird mit einem örtlich üblichen Arbeitslohn für eine Haushaltshilfe multipliziert.

Nachgewiesen werden kann die typischerweise für die Haushaltsführung aufgewendete Zeit durch Zeugenaussagen von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden.


Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 06.05.2018

Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers durch Krankheit reicht grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Arztes. Hat der Arbeitgeber jedoch Bedenken gegen eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit kann er bei der Krankenkasse die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit beantragen. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit können bestehen, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig oder auffällig häufig für kurze Dauer arbeitsunfähig ist oder wiederholt bei unangenehmen Aufgaben oder vor bzw. nach freien Tagen / Wochenenden ausfällt.

Voraussetzung für ein Gutachten des MDK ist, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Entscheidung, ob die Krankenkasse ein Gutachten einholt, liegt allein bei der Krankenkasse. Diese kann davon absehen, wenn anhand von Diagnosen bzw. vorliegenden ärztlichen Unterlagen die Arbeitsunfähigkeit eindeutig ist. Ansonsten ist von der Krankenkasse eine möglichst zeitnahe Begutachtung innerhalb von 3 Arbeitstagen zu veranlassen. Erscheint der Mitarbeiter nicht zu der angeordneten Untersuchung oder beurteilt der MDK die Arbeitsunfähigkeit abweichend, so droht neben der Gehaltskürzung und Abmahnung auch die Kündigung.

Bei privat versicherten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber kein Gutachten des MDK einholen lassen. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer nicht verpflichtet, gegenüber dem Arbeitgeber selbst Auskunft über ihre Krankheit zu erteilen. Eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt oder einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt ist bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls nicht statthaft. Nachforschungen darf der Arbeitgeber nur im allgemein zulässigen Rahmen führen, d.h., er darf hierdurch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen. Deshalb ist ein erkrankter Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zuhause zu einem Krankenbesuch zu empfangen.

Es empfiehlt sich, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit und deren Überprüfung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anwaltlichen Rat einzuholen.

 


Die Fahrerschutzversicherung-weitgehend unbekannt

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 20.05.2018

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten stellt sich die Frage, wer für die Personenschäden aufkommen muss. Ist man nicht selbst schuld, ist der Fall klar: Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss für den Schaden aufkommen. Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall sieht das allerdings anders aus. Die Mitfahrer können sich an den Haftpflichtversicherer des „eigenen“ Fahrzeuges wenden. Der Fahrer selbst ist aber nur dann hinsichtlich eigener Ansprüche abgesichert, wenn er über eine Unfallversicherung oder eine sonstige Personenversicherung verfügt.

Die Fahrerschutzversicherung, die als Zusatz zur Fahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, übernimmt die Regulierung des Personenschadens des Fahrers, soweit nicht ein anderer dafür aufkommen muss. Sie ist somit im Ergebnis eine Art Vollkaskoversicherung für den Fahrer.

Zu den Schäden, die die Fahrerschutzversicherung ausgleicht, zählen Schmerzensgeld, ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls, eine nach dem Unfall benötigte Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Hinterbliebenenrente.

Die Police leistet auch, wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde. Sie greift aber nicht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Autorennen und Training dafür. Geltend gemachte Schäden durch eine Fahrerschutzversicherung beeinflussen den Schadenfreiheitsrabatt bei der Haftpflichtversicherung übrigens nicht.

Die Fahrerschutzversicherung ist zu recht günstigen Prämien zu haben. Es lohnt sich, seine Fahrzeugversicherung zu überprüfen und ggf. um den Fahrerschutz zu ergänzen. Nach einem Unfall, bei dem man selbst verletzt wurde, sollte immer daran gedacht werden, ob die Möglichkeit besteht, Schmerzensgeld zu erhalten oder die verletzungsbedingten Schäden erstattet zu bekommen.


Fußball-WM am Arbeitsplatz

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 03.06.2018

Für viele Fußballbegeisterte beginnt bald die spannendste Zeit des Jahres. Obwohl die meisten Spiele der WM außerhalb der normalen Arbeitszeit angepfiffen werden, prallen für eine Vielzahl von Fans Arbeit und Fußball zusammen. Welche Möglichkeiten gibt es Arbeit und WM zu vereinen?

Eine Alternative ist, die WM am Arbeitsplatz im Radio zu verfolgen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, seine Arbeitspflicht erfüllt, auch wenn er nebenbei Radio hört. Entgegenstehen kann diesem Grundsatz aber die Rücksicht auf andere Kollegen wie auch der Kontakt zu Kunden.

Prekärer wird es beim Fernsehen, außer man „hört nur Fern“. Z.B. wird es Berufskraftfahrern, Ärzten oder während Kundengesprächen nicht möglich sein, Fußballspiele im Fernsehen oder im Internet zu verfolgen. Andererseits gibt es Tätigkeiten, bei denen durchaus nebenbei Fußball gesehen werden kann. Grundsätzlich gilt aber auch dann nur nebenbei, also ohne Beeinträchtigung der eigentlichen Arbeit.

Wie verhält es sich mit dem Bier, welches für viele zum Fußball dazugehört? Ein absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz kann aus einer gesetzlichen Vorschrift, aus Gründen des Arbeitsschutzes, dem Arbeitsvertrag oder der Tätigkeit selbst folgen. Ansonsten ist der Arbeitnehmer, wie auch beim Radiohören, dafür verantwortlich, dass Alkohol seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch für den Restalkohol vom arbeitsfreien Fußballvorabend. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit auch nicht durch privaten Alkoholgenuss zu beeinträchtigen. Generell muss er die übertragene Arbeit ordnungsgemäß verrichten, dann erhält er auch nicht die gelbe oder rote Karte vom Arbeitgeber.

 


Ansprüche bei Flugverspätung

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke / Telefon: 03322 425-110
erschienen in der Brawo am 17.06.2018

Die Urlaubszeit steht bevor und viele freuen sich auf eine möglichst schnelle Reise mit dem Flugzeug. Dabei wird die Urlaubsfreude nicht selten durch erhebliche Flugverspätungen getrübt. Aus diesem Grund sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Fluggäste angemessen zu entschädigen.

Hierzu gibt es eine eindeutige Regelung, wenn der Fluggast innerhalb der EU unterwegs ist. Ab zwei Stunden Verspätung haben Flugreisende Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Ab einer Verspätung von drei Stunden besteht ein Anspruch auf eine pauschale finanzielle Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR pro Fluggast. Die genaue Höhe ist abhängig von den Flug-Kilometern, die zurückgelegt werden sollten. So beträgt die Entschädigung für einen Flug von über 1.500 km bis 3.500 km 400 EUR pro Reisendem. Dabei kommt es nicht darauf an, wie teuer der Flug war.Auch bei Billigfliegern sind Sie entschädigungsberechtigt, auch wenn die Reisekosten niedriger sind, als die Entschädigung, die Sie später erhalten.

Die Ansprüche bestehen nur dann nicht, wenn die Airline sich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen kann. Hierzu zählen etwa Sturm, Schnee oder Streiks, nicht jedoch technische Probleme und mangelnde Vorbereitung durch die Fluggesellschaft.

Da diese Ansprüche durch eine europarechtliche Verordnung geregelt wurden, muss der Flug innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Wenn der Flug einheitlich gebucht wurde, gelten die Regelungen auch bei Zwischenlandungen. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 31.05.2018 – C-537/17) spielt es auch keine Rolle, wenn der Anschlussflug komplett außerhalb der EU stattfindet. In dem entschiedenen Fall war ein Flug von Berlin über Casablanca nach Agadir gebucht worden. In Casablanca konnte die Reisende den Anschlussflug wegen einer Überbuchung nicht antreten und musste umbuchen, so dass sie 4 Stunden zu spät in Agadir landete.

Es ist wichtig, dass Sie sich die Verspätung bzw. den Flugausfall und deren Grund bereits am Flughafen bestätigen lassen und alle dafür wichtigen Unterlagen aufheben. Sichern Sie Beweise und notieren Sie Kontaktdaten anderer Passagiere. Um Ihre Rechte geltend machen zu können, müssen diese schriftlich bei der Fluggesellschaft eingereicht werden. Trotz der oft klaren Verpflichtung weigern sich viele Fluggesellschaften zunächst zu zahlen. Anwaltliche und ggf. gerichtliche Hilfe kann für den Reisenden von großem Vorteil sein.


Gefälschtes Arbeitszeugnis kein Kavaliersdelikt

Rechtsanwältin Doris Spoida / Telefon: 03322 425-111
erschienen in der Brawo am 01.07.2018

Um sich gegenüber möglichen Konkurrenten deutlich zum Positiven abzugrenzen oder um sich selbst und die eigene Leistung in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, greift mancher Arbeitnehmer bei seinen Bewerbungsunterlagen tief in die „Trickkiste“.

Es werden Zeugnisse manipuliert, Titel und Qualifikationen hinzugefügt um die Karriere in Schwung zu bringen. Doch das Fälschen und Schönen von Dokumenten ist kein Kavaliersdelikt. Erstellt oder ändert man Zeugnisse, Urkunden bzw. Zertifikate auch in noch so geringem Umfang, handelt es sich hierbei um Urkundenfälschung mit ernsten Strafen und beträchtlichen Konsequenzen.

Urkundenfälschung ist eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Des Weiteren hat es aber auch für das Arbeitsverhältnis gravierende Auswirkungen. Wenn der Betrug auffliegt, ist der Arbeitgeber noch nach vielen Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit zu einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung und außerordentlicher fristlosen Kündigung berechtigt. Der Arbeitgeber kann sogar Schadensersatz verlangen, denn er muss nach der Kündigung einen neuen Mitarbeiter suchen, was erhebliche Kosten verursachen kann. Kommt es auf Grund der Urkundenfälschung zu einer Verurteilung, ist man vorbestraft, was sich über den möglichen Verlust von Arbeitsplatz und Reputation hinaus erschwerend bei einer Suche nach einer neuen Tätigkeit auswirken kann.