Kosten

Die Höhe der Gebühren für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Berechnungsgrundlage ist in der Regel der sogenannte Streitwert. Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher sind die anfallenden Gebühren. Für eine sogenannte Erstberatung werden Ihnen als Verbraucher nicht mehr als max. 190,00 € (netto), ansonsten nicht mehr als max. 250,00 € (netto) berechnet.

Wir werden das konkrete Kostenrisiko und die zu erwartende finanzielle Belastung mit Ihnen erörtern.

Alternativ können Sie in gesetzlich festgelegten Grenzen für die außergerichtliche Tätigkeit ein Pauschalhonorar vereinbaren. Unternehmen, Selbständige, aber auch Privatpersonen mit einem regelmäßig hohen Bedarf an juristischer Beratung und außergerichtlicher Vertretung ihrer Rechte können mit den Rechtsanwälten einen Beratervertrag abschließen.

Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Gebühren des Anwalts und die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu bezahlen, kann Ihnen auf Antrag

Beratungshilfe

oder

Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH)

gewährt werden. Hierzu geben wir Ihnen Auskunft.

Ihr Kostenrisiko ist erheblich kleiner, wenn für den Rechtsstreit eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht. Eine entsprechende Anfrage kann der für Sie tätige Rechtsanwalt stellen. Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen zu dem ersten Termin mit.