Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke

Spezialisiert auf:
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke begann das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und setze es an der Universität Hamburg fort. Nach Absolvierung des Referendariats in Berlin legte sie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich ab. Im Jahr 2004 folgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Rechtsanwältin Ulrike Nowatzke ist seit 2013 Fachanwältin für Verkehrsrecht sowie seit 2014 Fachanwältin für Familienrecht. Diese Titel wurden ihr von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg aufgrund der nachgewiesenen vertieften Kenntnisse des Verkehrsrechts und des Familienrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesen Gebieten verliehen.

Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15 Stunden in den jeweiligen Fachgebieten fortbilden.